Hallo zusammen.
Wieder eine neue Coronaverordnung und neue Regeln.
Die wichtigste Änderung betrifft auch uns.
Aktuell haben nur noch Personen zum Schützenhaus Zutritt, die den 2G Status erfüllen und einen aktuellen negativen Test vorlegen.
Dieser Status ist immer auch nachzuweisen!
Das bedeutet, alle müssen ihren Impf-, bzw. Genesenen-Nachweis und Testzertifikat vorzeigen.
Wir werden und müssen dies kontrollieren.
Ausgenommen davon sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Auch das ist nachzuweisen.
Eine Sonderregelung gibt es für Schüler und Schülerinnen, die an den regelmäßigen Testungen in der Schule teilnehmen.
Diese haben Zutritt, müssen aber die Bescheinigung der Schule vorlegen. Auch diese wird von uns kontrolliert.
Alle anderen Personen haben keine Zutrittsmöglichkeit, das betrifft Gastronomie, Training und Wettkampf.
Denkt also alle an eure Nachweise, wir werden uns streng an die aktuellen Regeln halten!
Bis dahin, passt auf euch auf und bleibt gesund!
Andreas Hautz
1. Vorsitzender